Planer –oder Architekt:
Er übernimmt die Planung und die Erstellung des Entwurfes, der beim Bauamt eingereicht wird.
Raumgrößen, Treppen, Kamine und Nebenbauten werden gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes in Abstimmung mit der Bauherrschaft geplant.
Er kann auch die Bauleitung übernehmen.
Architekten sind berechtigt, nach HOAI=Honorarordnung für Bauleistungen ihre Leistungen in verschiedenen Stufen abzurechnen.
Ein Honorar ist dann zu vereinbaren, das prozentual je Leistung abzurechnen ist.
Bei Baufirmen sind diese Leistungen meist inclusive und zu geringeren Sätzen kalkuliert, als in der HOAI.
Satiker :
Der Statiker legt die Dimensionierung der Bauteile fest und berechnet die Traglasten der Bauteile und des gesamten Bauwerkes.
Prüfstatiker:
Dieser überprüft die Berechnungen des Statikers und genehmigt sie oder schlägt Änderungen vor.
Prüfstatiken sind insbesondere in Erdbebengebieten zwingend notwendig.
Bauleiter:
Jedes Hausprojekt erfordert zur Realisierung einen zugelassenen Bauleiter.
Seine Aufgabe ist es, die Arbeiten zu veranlassen, zu prüfen und abzurechnen.
In einer Bauleitererklärung bestätigt er, dass er die Verantwortung für eine fachgerechte Bauausführung übernimmt.
Schlussabnahme:
Der Bauleiter vereinbart einen Schlussabnahmetermin mit dem Bauherren/-Frau.
In einem Protokoll werden evtl. Mängel festgehalten, die das Unternehmen noch beseitigen muss.
Mit Bezug des Hauses gilt die Schlussabnahme als erfolgt.
Gewährleistung:
Für das Bauwerk übernimmt das ausführende Unternehmen die Gewährleistung, üblicherweise für 5 Jahre nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle Einbauten beträgt 2 Jahre.
Werkvertrag:
Zur Erstellung des Hauses schließt der Bauherr einen Werkvertrag mit dem Unternehmen ab.
Dieses verpflichtet sich, das Werk, =Haus entsprechend der Baubeschreibung zu einem festgelegten
Preis zu erstellen = Festpreis.
Die Preisgarantie kann 12-17 Monate gelten.
Für Änderungen der Löhne oder Preissteigerungen kann eine Lohn-oder/und eine Preisgleitklausel vereinbart werden.
Diese wird jedoch erst nach Ablauf der Festpreisgarantie wirksam.
In manchen AGB ist bereits darauf hingewiesen, dass Preisänderungen möglich sind, falls neue, gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
Im allgemeinen ist die VOB=Verdingungsordnung für Bauleistungen eine allgemeine Vertragsgrundlage, so wie die Pläne und die Baubeschreibung.
Bebaungsplan:
Ist ein Rahmenplan, in dem seitens der Baurechtsbehörde die Gestaltung der Gebäude und Aussenanlagen vorgegeben wird.
Das Baurechtsamt kann Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigen.
Dies ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Lageplan:
Im Lageplan (M1:500 oder M1:1000) stellt das Vermessungsbüro die Lage des Hauses im amtlichen
Katasterplan dar.
Die Vermessung und baubegleitende Messungen, sowie die Schluss-Einmessung nimmt das Vermessungsbüro wahr.
Dabei sind in der LBO = Landesbauordnung gesetzliche Mindestabstände der Gebäude, die je nach Geschossigkeit unterschiedlich sind, zu beachten.
Nachbarschaftsrecht:
Jeder Angrenzer hat das Recht, den Planentwurf einzusehen und seine Bedenken zu äussern.
Manche Einwände sind jedoch rechtlich nicht zulässig. Diese weist die Baubehörde dann ab.
Es empfiehlt sich, die Nachbarn bereits vorab vom Planvorhaben zu informieren und evtl. die Zustimmung schon schriftlich einzuholen. Dies kann die Genehmigungsfrist reduzieren.
Üblicherweise fordert die Baurechtsbehörde unter Firstseztung von 4 Wochen die Angrenzer zur Zustimmung oder Einreichung Ihrer Bedenken schriftlich auf.
Grundflächenzahl:
Beschreibt das Verhältnis der geplanten Grundfläche des geplanten Gebäudes zur vorhandenen Grundstücksfläche.
Geschossflächenzahl:
Beschreibt das Verhältnis der geplanten Fläche aller Geschosse zusammen zur Grundstücksfläche.
Bauvoranfrage:
Mit einer Bauvoranfrage können die Vorentwürfe in einem vereinfachten Verfahren geprüft werden.
Die Bauämter verlangen dazu häufig bereits Vorentwürfe (Pläne) und Strassenansichten.
Eine Bauvoranfrage erfordert noch nicht die endgültige Genauigkeit des Bauentwurfes.
Sie kann meist mit geringeren Kosten schon erstellt u. eingereicht werden.
Wenn eine Bauvoranfrage genehmigt wird, ist dies schon Grundlage für die Baugenehmigung.
Bauvoranfragen, je nach Gebäudegröße und Geschosszahl können schon ab ca. 1000.-€
Zzgl. MWSt. erstellt werden.
Mit einer Bauvoranfrage können Sie weitestgehend auch sicher sein, dass das Bauvorhaben gemäß Ihren Wünschen auf dem beabsichtigten, zu erwerbenden Grundstück möglich ist.
Diese kleine Vorinvestition verhindert häufig den Erwerb eines ungeeigneten Grundstückes und doppelte oder mehrfache Planungskosten.
Haustechnik
Heizungsarten:
Im Neubau kommen überwiegend energiesparende Heizungen in Verbindung mit Fußbodenheizungen. Fußbodenheizungen sind erforderlich zur Wärmeverteilung.
Bei einer Fußbodenheizung hat das Heizwasser eine Temperatur bis max. 40° C.
Andere Heizungen liefern eine Vorlauftemperatur von 60°. Hier können dann herkömmliche Heizkörper eingesetzt werde.
Häuser für Kfw-Darlehen 40, 55 und 70 oder nach Energieeinsparungsverordnung sind generell für
Wäremepumpenheizungen geeignet. Diese lassen sich dort wirtschaftlich betreiben.
Für jedes Neubauprojekt ist ein Energienachweis aufzustellen.
Dies erledigt ein zugelassener Energieberater oder ein Statiker mit Zulassung.
So stellen Sie sicher, dass die Heizung richtig dimensioniert ist.
Angesichts der gestiegenen Energiekosten empfehlen wir keine Heizungen mit Fossilen Brennstoffen mehr.
Gas ist nur noch als Brennwertgerät zugelassen und erfordert eine Solarkomponente.
Pellets- Pelletspreise orientieren sich an Gas und Öl
Festbrennstoff-gut geeignet, erfordern jedoch einen großen Wasserspeicher und tägliches Nachlegen
Luft/Wasser Wärmepumpe-ideal, erfordert nur ca. 30-40% der Energiekosten
Sole/Wasser Wärmepumpe-noch besser als L/W-Wärmepumpen, erfordern jedoch eine Tiefbohrung oder Flächenkollektor im Erdreich.
Tiefbohrungen sind nicht überall zulässig und müssen vom Regierungspräsidium genehmigt werden.
Es können Kosten von ca. 30-50 000.-€ zusätzlich aufkommen. Die Amortisation ist dann erst in ferner Zukunft.
Hybridheizung sind Mischformen aus 2 Heizquellen
Blockheizkraftwerk sind große Motoren mit Generator und nutzen die Motorabwärme zur Heizung und erzeugen gleichzeitig Strom.-nicht für Einfamilienhäuser geeignet, erst ab ca. 50 kw-Leistung rentabel.
Einzelöfen/Kamine-können ergänzend zur Zuheizung oder als Wohlfühlofen mit offener Feuerstellegebaut werden. Als Grundheizung werden sie i.a. nicht verwendet.-Würde eine separate Warmwassererzeugung erfordern. Ein Ofen mit Wassertaschen ist eher unwirtschaftlich.
PV-Anlagen-eignen sich zur ergänzenden Stromversorgung. Wirtschaftlicher Betrieb über ca. 15-20 Jahren bei derzeitigen Strompreisen und Entgelt.
In einzelnen Bundesländern sind sie im Gewerbebau und im Wohnungsbau bereits Pflicht.
In der Praxis gibt es auch viele Mischtechniken. Dann spricht man von Hybridheizungen.
Neuere Techniken, wie Wasserstoff-Heizungen o. ä. sind noch wenig ausgereift. Es gibt nur wenige Hersteller. Während Wärmepumpentechniken von allen namhaften Herstellern heute angeboten werden.
Beachten Sie bitte bei der Heizungswahl, dass die Zukünftigen Energiepreise stark steigen werden und somit die Anlage sich früher, als nach heutigen Preisen amortisieren kann.
Es ist ratsam. Immer den Kaminfegermeister hinzuzuziehen, da er die Anlage später abnimmt und da ist eine frühzeitige Absprache durchaus sinnvoll.
Gerade bei mehreren offenen oder geschlossenen Brennstellen (offene Kamine u. Öfen) und Abgassystemen müssen die Vorgaben des Kaminkehrers beachtet werden.
Smarthome
Grundsätzlich können viele Funktionen im Haus ferngesteuert werden, ggf. auch über die App des Anbieters.
Alle Schaltelemente müssen dann fernsteuerbar sein.
Auch die Heizung oder smarte Geräte sollten dann auf das System abgestimmt werden.
Dazu ist eine detaillierte Planung erforderlich.
Je nach Anzahl der steuerbaren Geräte berechnet sich dann der Preis der Hausinstallation.
Rechnen Sie mit einer Investition von ca. 2500-5000 .-€.
Photovoltaik
Heutige Solarpanals sind hoch empfindlich. Somit können auch Ost-West-Dächer bestückt werden.
Um ein größtes Einsparungspotential zu erreichen, sollten Sie einen Speicher mit einbauen.
Damit können Sie sonnenschwache Std. und Tage überbrücken.
Leider liegt der derzeitge Einspeisevergütung nur bei 5-7,5 ct./kW.
Eine Anlage rechnet sich in 15-20 Jahren.-ohne Berücksichtigung der Kostensteigerungen.
Kostensteigerungen reduzieren die Amortisationszeit.
Manche Stromliefernaten bieten auch Mietmodelle an. Dies belastet Ihr Budget nicht so sehr.
Allerdings müssen Mehrkosten im Bereich von 150-300.-€ in Kauf genommen werden.
Förderungen
Die jeweiligen Förderungen sind sehr kurzlebig. Deshalb sollte eine Recherche zum Zeitpunkt vor Baubeginn erfolgen.
Leider sind die Kfw-Förderungen entfallen und zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Ersatzprogramme veröffentlicht.
Wir optimieren Ihre Finanzierung gerne mit jeweils möglichen Förderungen.
Unsere Kosten-Nutzenanalyse bzw. Finan.zierung des Vorhabens prüfen wir sehr gerne für Sie.
Dazu vereinbaren Sie bitte einen 1. Telefontermin um Ihre Wünsche und Möglichkeiten zu berechnen.-oder fordern Sie unser Finanzierungsberechnungsformular an.
Dabei gilt: 1. Kostenberechnung des Hauses erstellen incl. Nebenkosten erstellen,
2. dann Einkommen ermitteln ,
3. danach Angebote der Banken anfordern
Unsere Finanzierungsgesellschaften sind sehr erfahren und haben Zugang zu vielen Quellen.
Für Ihre Fragen rund um das Universum Hausbau und Lebensplanung stehen wir Ihnen immer
Gerne zur Verfügung.
Nach dem Motto, Fragen sind nicht dumm und unsere Antworten kosten nichts.
Klicken Sie jetzt hier www.hauscenter.eu
-oder kopieren Sie die IP-Adresse in Ihren Browser.
Beginnen Sie die Hausbaureise jetzt, wann sonst?
Für weitere Fragen und Erläuterungen zu Fachbegriffen und Verfahren rufen Sie gerne den Verfasser an unter
Tel. 07431/7782 o. 7785 oder Mobil: 015110629454 oder
Schreiben Sie unter der e-mail-Adresse eberhard.goetz@googlemail.com
Verfasser: Dipl.-Ing., Techn. Fm. Amtsrat, Eberhard Goetz im Dez. 2022
<< Neues Textfeld >>
Anrufen |
|